Allgemeine Geschäftsbedingungen
Copyright-Hinweis
Alle bei liebke-foto.de präsentierten Fotos sind Eigentum des Fotografen. Sie sind durch deutsches, US-amerikanisches und internationales Urheberrecht geschützt. Die Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung des Urhebers weder veröffentlicht, reproduziert oder manipuliert werden.
Allgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch liebke-foto.de erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen bzw. Download von Daten von meinem Bildserver. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von liebke-foto.de ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Rechte
a. Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc.
Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Urhebers. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedarf der Zustimmung.
Bei der Bearbeitung der Dateiinformationen darf die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und IPTC-Daten nicht entfernt werden, diese sind in digitalen Medien nach § 95c UrhG rechtlich geschützt.
Bei nicht genehmigter Nutzung ergeben sich Schadensersatzansprüche mindestens in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder anhand der gültigen Bildhonorarsätze der MfM ermittelten Honorars, sofern der Urheber keine anderen Angaben dazu in seinen AGB gemacht hat.
b. Rechte Dritter
liebke-foto.de haftet nicht, wenn es zur ungenehmigten Veröffentlichung von Bildmaterial kommt, bei denen Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte) betroffen sind. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc.) die Zustimmung vor der Veröffentlichung einzuholen.
Honorare/Gebühren
Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Für den Download von reproduzierbaren Vorlagen aus dem Downloadbereich oder meinem Server kann eine Downloadgebühr erhoben werden. Sämtliche berechneten Honorare, Gebühren und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
Urhebervermerk/Belegexemplar
Der Bildnachweis/Urhebervermerk nach §13 des UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Urhebers wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare an den Urheber zu senden.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Fotografen.